(AGMahnVordrVÄndV)
Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Ausfertigungsdatum: 07.03.2001


Art 2 AGMahnVordrVÄndV Überleitungsvorschrift

Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.