(AGB DDR)
Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik

Ausfertigungsdatum: 16.06.1977


§ 245 AGB DDR

(1) Frauen ist auf Verlangen der jährliche Erholungsurlaub vor dem Schwangerschaftsurlaub oder unmittelbar im Anschluß an den Wochenurlaub zu gewähren.

(2)