(AfrEntwBkÜbkG)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank

Ausfertigungsdatum: 01.06.1981


Art 5 AfrEntwBkÜbkG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen sowie die Allgemeinen Vorschriften nach Abschnitt 8 der Allgemeinen Vorschriften für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.