Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG)
Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei

Ausfertigungsdatum: 26.11.2008


§ 4 AFIG Verkündung von Rechtsverordnungen

Die Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.