(ÄndSchnAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin

Ausfertigungsdatum: 09.05.2005


§ 6 ÄndSchnAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.