Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
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                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 
- 6.
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                Beraten von Kunden, 
- 7.
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                Instandhalten von Geräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen, 
- 8.
- 
                Zurichten von Kleinstücken und Hilfsstoffen, 
- 9.
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                Zurichten von Großstücken und Hilfsstoffen, 
- 10.
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                Ausführen von Näharbeiten, 
- 11.
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                Ändern von Heimtextilien, 
- 12.
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                Ausführen von Bügelarbeiten, 
- 13.
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                Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.