Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
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Beraten von Kunden,
- 7.
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Instandhalten von Geräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen,
- 8.
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Zurichten von Kleinstücken und Hilfsstoffen,
- 9.
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Zurichten von Großstücken und Hilfsstoffen,
- 10.
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Ausführen von Näharbeiten,
- 11.
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Ändern von Heimtextilien,
- 12.
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Ausführen von Bügelarbeiten,
- 13.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.