(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2128)
Die Informationen, die antragstellende Unternehmen gemäß § 6c bereitzustellen haben, umfassen:
- a)
-
verfügbare Finanzmittel einschließlich Bankguthaben sowie zugesagte Überziehungskredite und Darlehen;
- b)
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als Sicherheit verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände;
- c)
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Betriebskapital;
- d)
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einschlägige Kosten einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlungen für Transportmittel, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge;
- e)
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Belastungen des Betriebsvermögens;
- f)
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Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.