(ADRG)
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Ausfertigungsdatum: 18.08.1969


Art 6 ADRG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) u. (3)