(AdKG)
Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste

Ausfertigungsdatum: 01.05.2005


§ 14 AdKG Gebühren

Die Akademie der Künste verlangt nach Maßgabe der Satzung Entgelte für die Benutzung ihrer Einrichtungen und für Veranstaltungen.