(AdKG)
Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste

Ausfertigungsdatum: 01.05.2005


§ 1 AdKG Name, Sitz, Rechtsform

Unter dem Namen "Akademie der Künste" wird mit Sitz in Berlin eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Die Akademie der Künste verwaltet sich selbst.