(AdenauerHStiftG)
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus

Ausfertigungsdatum: 24.11.1978


§ 14 AdenauerHStiftG Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.