Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer

Ausfertigungsdatum: 13.09.1976


§ 12a AbwAG Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung. Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19. Dezember 1984 erlassen worden sind.