Abrechnungsstellenverordnung (AbrStV)
Verordnung über Abrechnungsstellen im Scheckverkehr

Ausfertigungsdatum: 05.10.2005


§ 3 AbrStV

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Abrechnungsstellen im Wechsel- und Scheckverkehr in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4132-4, veröffentlichten bereinigten Fassung außer Kraft.