Abgeordnetengesetz (AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

Ausfertigungsdatum: 18.02.1977


§ 13 AbgG Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen

Ein Mitglied des Bundestages, das im letzten Vierteljahr der Wahlperiode in den Bundestag eintritt, hat keinen Anspruch auf die Leistungen nach § 12 Abs. 2 und 3, wenn der Bundestag seine Tätigkeit bereits abgeschlossen hat.