Abgeordnetengesetz (AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

Ausfertigungsdatum: 18.02.1977


§ 1 AbgG Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag regeln sich nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes.