Abfallverbringungsgebührenverordnung (AbfVerbrGebV)
Verordnung zur Erhebung von Gebühren bei notifizierungsbedürftigen Verbringungen von Abfällen durch die Bundesrepublik Deutschland

Ausfertigungsdatum: 17.12.2003


§ 1 AbfVerbrGebV Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Umweltbundesamtes als zuständige Behörde für die Entscheidung über die notifizierungsbedürftige Verbringung von Abfällen durch die Bundesrepublik Deutschland.