(AAppO)
Approbationsordnung für Apotheker

Ausfertigungsdatum: 19.07.1989


§ 21 AAppO Approbationsurkunde

Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 16 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.