Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV)
Siebente Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ausfertigungsdatum: 18.12.1975


§ 10 7. BImSchV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.