Verordnung über einfache Druckbehälter (6. ProdSV)
Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Ausfertigungsdatum: 06.04.2016


§ 4 6. ProdSV Konformitätsvermutung

Bei einfachen Druckbehältern mit einem Druckinhaltsprodukt von mehr als 50 bar∙Liter, die harmonisierten Normen oder Teilen dieser Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die wesentlichen Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der Richtlinie 2014/29/EU erfüllen, soweit diese von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind.