Verordnung über einfache Druckbehälter (6. ProdSV)
Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Ausfertigungsdatum: 06.04.2016


§ 12 6. ProdSV Konformitätsbewertungsverfahren

(1) Für einfache Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von mehr als 50 bar∙Liter sind entsprechend den Vorgaben des Artikels 13 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2014/29/EU die Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.

(2) Die Aufzeichnungen und der Schriftwechsel im Zusammenhang mit den Konformitätsbewertungsverfahren sind in deutscher Sprache oder in einer von der notifizierten Stelle anerkannten Sprache abzufassen.