(6. DV-BEG)
Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 23.02.1967


§ 1 6. DV-BEG

Als Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG sind die in der Anlage aufgeführten Haftstätten anzusehen.