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Viertes Rentenanpassungsgesetz (4. RAG)
Viertes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1961

Ausfertigungsdatum: 20.12.1961


§ 12 4. RAG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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