(4. DV LuftBO)
Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen)

Ausfertigungsdatum: 15.04.1997


§ 1 4. DV LuftBO Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Ausrüstung und den Betrieb der nach den Vorschriften der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zum Verkehr zugelassenen Heißluftballone und Heißluft-Luftschiffe.