Ausfertigungsdatum: 02.08.2010
(1) Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon beträgt
120 Mikrogramm pro Kubikmeter |
(2) Der Zielwert zum Schutz der Vegetation vor Ozon beträgt
18 000 | Mikrogramm | x Stunden |
Kubikmeter |
(3) Das langfristige Ziel zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon beträgt
120 Mikrogramm pro Kubikmeter |
(4) Das langfristige Ziel zum Schutz der Vegetation vor Ozon beträgt
6 000 | Mikrogramm | x Stunden |
Kubikmeter |
(5) Die Informationsschwelle für Ozon liegt bei
180 Mikrogramm pro Kubikmeter |
(6) Die Alarmschwelle für Ozon liegt bei
240 Mikrogramm pro Kubikmeter |
(7) Die Kriterien zur Prüfung der Werte sind in Anlage 7 Abschnitt A festgelegt.