Ausfertigungsdatum: 02.08.2010
(1) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM10
| 50 Mikrogramm pro Kubikmeter | 
(2) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM10
| 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. |