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< § 12
Anlage 1 >

(37. BImSchV)
Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote)

Ausfertigungsdatum: 15.05.2017


§ 13 37. BImSchV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

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