(37. BImSchV)
Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote)

Ausfertigungsdatum: 15.05.2017


§ 12 37. BImSchV Zugänglichkeit der DIN-Normen

DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth Verlag GmbH erschienen und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert.