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Schlußformel >

3. Rentenanpassungsverordnung (3. RAV)
Dritte Verordnung zur Anpassung der Renten und zu den maßgeblichen Rechengrößen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Ausfertigungsdatum: 19.12.1991


§ 8 3. RAV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

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