Folgende Hubschrauber, die für Flüge über Wasser eingesetzt werden, müssen mit einer dauerhaft entfalteten oder schnell entfaltbaren Notschwimmeranlage ausgerüstet sein:
- 1.
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mehrmotorige Hubschrauber bei Flügen über Wasser in einer Entfernung zum Land, die einer Flugstrecke von mehr als zehn Minuten bei normaler Reisefluggeschwindigkeit entspricht, oder
- 2.
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einmotorige Hubschrauber bei Flügen über Wasser außerhalb einer Entfernung zum Land, die im Autorotationsflug zurückgelegt werden kann oder eine sichere Notlandung erlaubt.