(3. DV LuftBO)
Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen)

Ausfertigungsdatum: 19.03.2009


§ 1 3. DV LuftBO Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Ausrüstung und den Betrieb des nach den Vorschriften der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zum Verkehr zugelassenen Luftfahrtgerätes. Diese Verordnung gilt nicht für Luftfahrtgeräte zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen.