Der Unternehmenswahlvorstand und jeder Betriebswahlvorstand übergeben die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen