Der Unternehmenswahlvorstand ermittelt anhand der Abstimmungsniederschriften der Betriebswahlvorstände das Abstimmungsergebnis und stellt in einer Niederschrift fest: 
        
            - 1.
- 
                die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 
- 2.
- 
                die Zahl der gültigen Stimmen; 
- 3.
- 
                die Zahl der ungültigen Stimmen; 
- 4.
- 
                die Zahl der für den Antrag abgegebenen Stimmen; 
- 5.
- 
                die Zahl der gegen den Antrag abgegebenen Stimmen; 
- 6.
- 
                das Abstimmungsergebnis; 
- 7.
- 
                besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.