(2. ERP-BürgschG)
Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft

Ausfertigungsdatum: 17.05.1957


§ 3 2. ERP-BürgschG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.