(2. DV-BEG)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 31.03.1966


§ 5 2. DV-BEG Nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit

Nachhaltig ist die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (§ 28 Abs. 3 BEG), wenn mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sie nicht nur vorübergehend bestanden hat oder nicht nur vorübergehend bestehen bleiben wird.