Art 10 2. AAÜG-ÄndG Auflösung des Sondervermögens der Bundesrepublik
Deutschland
Das als Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland geführte Guthaben des Rentenfonds der Partei des Demokratischen Sozialismus wird aufgelöst und in den Haushalt des Bundes überführt.
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