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Vierzehntes Rentenanpassungsgesetz (14. RAG)
Vierzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Ausfertigungsdatum: 10.08.1971


Eingangsformel 14. RAG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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