Druckgeräteverordnung (14. ProdSV)
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Ausfertigungsdatum: 13.05.2015


§ 12 14. ProdSV Einstufung von Druckgeräten

Die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführten Druckgeräte sind vom Hersteller nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien einzustufen. Die Einstufung erfolgt nach Artikel 13 der Richtlinie 2014/68/EU.