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Schlußformel >

11. Rentenanpassungsverordnung (11. RAV)
Verordnung zur elften Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1996

Ausfertigungsdatum: 04.12.1995


§ 6 11. RAV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

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