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< § 21
Anlage 1a >

Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ausfertigungsdatum: 08.12.2010


Schlussformel 10. BImSchV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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