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Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ausfertigungsdatum: 08.12.2010


Anlage 8b 10. BImSchV (zu § 13 Absatz 1 Nummer 9)

Ø = 85 mm bis 100 mm

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