Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung (1. WoZErhV)
Erste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes

Ausfertigungsdatum: 26.07.1982


§ 7 1. WoZErhV Berlin-Klausel

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.