Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung (1. WoZErhV)
Erste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes

Ausfertigungsdatum: 26.07.1982


§ 4 1. WoZErhV Begrenzung der Zinserhöhung bei Familienheimen und Eigentumswohnungen

Betrifft die Zinserhöhung nach § 2 Abs. 1 und 2 Wohnungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1, ist sie so begrenzt, daß die monatliche Mehrbelastung 100 Deutsche Mark je Wohnung nicht übersteigt.