Nachdem ermittelt ist, wer als Delegierter gewählt ist, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 
        
            - 1.
- 
                die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 
- 2.
- 
                die Zahl der gültigen Stimmen; 
- 3.
- 
                die Zahl der ungültigen Stimmen; 
- 4.
- 
                die Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen, die berechneten Höchstzahlen und ihre Verteilung auf die Wahlvorschläge; 
- 5.
- 
                den Wahlvorschlag, dessen Bewerberinnen und Bewerber als gewählt gelten (§ 62); 
- 6.
- 
                
                    für jeden Wahlvorschlag gesondert die Namen und Anschriften
                     
                        - a)
- 
                            der gewählten Delegierten, 
- b)
- 
                            der Ersatzdelegierten 
 
                    in der Reihenfolge ihrer Benennung;
                 
- 7.
- 
                besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.