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Erstes Rentenanpassungsgesetz (1. RAG)
Erstes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1958

Ausfertigungsdatum: 21.12.1958


§ 10 1. RAG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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