(1. DV LuftGerPV)
Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Ausfertigungsdatum: 26.07.1999


§ 6 1. DV LuftGerPV Selbständig anerkannte Prüfer von Luftfahrtgerät

Anerkennungen für selbständige Prüfer von Luftfahrtgerät werden nicht mehr erteilt. Die bis zum Datum der Veröffentlichung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten selbständigen Prüfer von Luftfahrtgerät können diese Anerkennung aufrechterhalten und verlängern, sofern die notwendigen organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen dafür vorliegen und dem Luftfahrt-Bundesamt nachgewiesen werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 14 bis 20 LuftGerPV sinngemäß.