§ 12 1. DV LuftGerPV Anerkennung der Herstellungsnachweise anderer
Stellen
Die nach § 5 Abs. 1 LuftGerPV geforderte umfassende Nachprüfung kann auch eine Instandhaltungsprüfung nach § 11 Abs. 2 LuftGerPV sein.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen