Wohnungsstichprobengesetz 1978 (WoStichPrG)
Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens

Ausfertigungsdatum: 14.12.1977


§ 6 WoStichPrG

Dieses Gesetz gilt nach § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.