Transfusionsgesetz (TFG)
Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens

Ausfertigungsdatum: 01.07.1998


§ 29 TFG Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen

Die Vorschriften des Arzneimittelrechts, des Medizinprodukterechts und des Seuchenrechts bleiben unberührt, soweit in diesem Gesetz nicht etwas anderes vorgeschrieben ist. Das Transplantationsrecht findet keine Anwendung.