(TexRAusbV 2002)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin

Ausfertigungsdatum: 17.06.2002


§ 9 TexRAusbV 2002 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.