Süßwarentechnologenausbildungsverordnung (SüßwAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Süßwarentechnologen und zur Süßwarentechnologin

Ausfertigungsdatum: 29.04.2014


§ 1 SüßwAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Süßwarentechnologen und der Süßwarentechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.